Als Mieter einer Wohnung ist man vor einer Kündigung des Vermieters weitgehend geschützt. Ohne einen gesetzlich anerkannten Kündigungsgrund kann der Vermieter nicht kündigen. Das Gesetz nennt drei Gründe:
Bei den beiden zuletzt genannten Kündigungsgründen greift außerdem die Sozialklausel. Sie besagt, dass ein Mieter auch einer berechtigten Vermieterkündigung widersprechen kann, wenn der Auszug für ihn eine unzumutbare Härte darstellen würde. Ein Härtegrund, der auf Studierende zutreffen kann, wäre zum Beispiel ein kurz bevorstehendes Examen.
Ansonsten muss der Vermieter eine Kündigungsfrist einhalten. Sie beträgt:
Und wenn die Mietwohnung in eine Eigentumswohnung Umgewandelt worden und dann verkauft worden ist, kommt eine dreijährige Sperrfrist dazu.
Aber auch vom Kündigungsschutz gibt es Ausnahmen, die man kennen sollte:
Zeitmietvertrag:
Wenn man von vornherein einen zeitlich befristeten Vertrag abgeschlossen hat, in dem der Vermieter ausdrücklich angegeben hat, wozu er die Wohnung nach Vertragsablauf benötigt, und wenn der Vermieter drei Monate vor Vertragsablauf noch einmal ausdrücklich bestätigt, dass diese andere Nutzungsabsicht immer noch besteht, dann endet der Vertrag in jedem Fall zum vereinbarten Zeitpunkt.
Einliegerwohnung:
Wenn ein Haus nur zwei Wohnungen hat und in einer davon der Vermieter selbst wohnt, ist die andere eine sogenannte Einliegerwohnung. In ihr gibt es keinen Kündigungsschutz, das heißt: Der Vermieter kann jederzeit ohne Angabe von Gründen kündigen. Allerdings ist die Kündigungsfrist dann um drei Monate verlängert.
Möblierte Zimmer:
Wer ein möbliertes Zimmer innerhalb der Vermieterwohnung bewohnt, genießt ebenfalls keinen Kündigungsschutz. Hier sind zudem die Kündigungsfristen extrem kurz. Näheres unter "besondere Mietverhältnisse".
Wohnheime:
In Studierendenheimen ist es üblich - und auch zulässig - die Mietdauer an das Studium zu koppeln. Im Klartext: Eine definierte Anzahl an Monaten nach dem Examen endet das Mietverhältnis, ohne das man dagegen noch etwas tun könnte.
Mieter brauchen übrigens umgekehrt keinerlei Regeln einzuhalten, wenn sie kündigen wollen. Sie barcuen keine Gründe zu nennen und immer nur eine dreimonatige Kündigungsfrist einzuhalten.