Wohnungsbeschaffung

Bochum ist keiner von den Uni-Standorten, die seit einigen Jahren durch ein knappes Wohnungsangebot und hohe Mieten von sich reden machen, im Gegenteil: Der Wohnungsmarkt gilt als entspannt. Im September 2013 meldete das AkaFö noch zwei Wochen vor Vorlesungsbeginn freie Zimmer in einigen Wohnheimen – und das trotz doppeltem Abitur-Jahrgang. Dennoch sollte man sich nach Ergattern des Studienplatzes zügig um eine Bleibe bemühen, um bei Semesterbeginn nicht ohne dazustehen. Wir haben deshalb einige Tipps zur Wohnungssuche zusammengestellt und verraten auch, worauf man achten muss, wenn die Suche denn erfolgreich war und der Abschluss eines Mietvertrags bevorsteht.


 

 

Wohnungssuche

Klassische Methode: Zeitungen

Die klassische Methode der Wohnungssuche ist immer noch das Studium der Anzeigenseiten der Tageszeitung. Neben den Tageszeitungen bieten sich auch die Anzeigenblätter an, die wöchentlich oder zweimal wöchentlich erscheinen.

Anders als früher findet man in den Zeitungen heute meistens Chiffre-Anzeigen. Das heißt für Wohnungssuchende: Man muss jemand anschreiben, den man gar nicht kennt und sich irgendwie als idealer Mieter anpreisen. Wichtigster Tipp: Sorgen Sie dafür, dass Ihre Zuschrift auffällt, und zwar angenehm auffällt. Das gilt schon für den Briefumschlag, denn auf gute Angebote erfolgen dutzende von Zuschriften, von denen sicherlich etliche ungeöffnet bleiben!

Ähnlich sind die Probleme beim eigenen Inserat in der Spalte “Mietgesuche”: Wie weckt man Interesse? Der Phantasie sind keine Grenzen gesetzt, doch sollte man nicht vergessen, dass die meisten Vermieter Wert auf “solide” Mieter legen.

 

Methode für Vernetzte: Internet

Das Internet bietet eine unübersehbare Fülle von Informationen. Das gilt auch für die Wohnungssuche. Das entsprechende Schlagwort im Fenster der Suchmaschine bringt 1000e von Treffern. Über die Seriosität und die Ergiebigkeit der Angebote kann man pauschal nichts sagen. Eines der bekanntesten Angebote ist immobilienscout24.de, mit dem der Deutsche Mieterbund zusammen arbeitet.

Vorteil der Internet-Suche: Man muss nicht seitenweise Anzeigen lesen, sondern kann konkret angeben, was für eine Wohnung man sucht: Stadt, Größe, Lage, maximale Miete etc. Näher studieren muss man dann nur die Treffer. Und die Informationen sind erheblich detaillierter als in Zeitungsinseraten: Oft gibt es sogar Fotos und eine Grundrisszeichnung.

Aber Vorsicht: Achten Sie darauf, dass die Suche kostenlos ist! Gerade beim Thema Wohnungssuche hat es immer wieder findige Geschäftsmacher gegeben, die versuchen, den Wohnungssuchenden mit scheinbar günstigen Angeboten Geld aus der Tasche zu ziehen - ohne nennenswerte Gegenleistungen. So hat es schon Datenbanken gegeben, in die man sich für 90 Euro als wohnungssuchend eintragen konnte, aus der sich angeblich 1000e Vermieter bedienten - und natürlich hörte man nach Zahlung nie wieder etwas davon.

Misstrauen ist auch angesagt, wenn man online eine freie Wohnung angezeigt bekommt, die näheren Angaben aber erst nach einer Zahlung zugänglich sind. Dergleichen ist nach dem Wohnungsvermittlungsgesetz alles verboten. Nur im Erfolgsfall - das heißt: wenn tatsächlich ein Mietvertrag zustande gekommen ist - darf ein Wohnungsvermittler Geld verlangen (siehe Abschnitt „Makler“). Also: Finger weg von Vorab-Kasse!

 

Mittelfristige Methode: Wohnungsbaugesellschaften

Vor allem Sozialwohnungen befinden sich häufig im Eigentum großer Wohnungsbaugesellschaften oder Genossenschaften. Diese setzen freie Wohnungen nicht immer in die Zeitungen. Einige vergeben sie über hausinterne Wartelisten, auf die man sich setzen lassen kann. Vor allem städtische Gesellschaften vergeben die Wohnungen häufig nicht allein nach Reihenfolge der Anmeldung, sondern nach sozialen Kriterien. Wer auf so einer Warteliste nicht verschimmeln will, muss der Firma schon klar machen, wie dringend er die Wohnung braucht.

Manche Gesellschaften haben Sonderangebote für Studierende. Das sind nicht immer die besten Wohnungen, dafür aber billig und zuweilen mit einer garantierten Festmiete bis zum Examen. So bietet die HWG in Bochums südlicher Nachbarstadt Hattingen unter dem Motto "fett wohnen" Wohnraum für nur 3,50 € pro qm. Bei der Deutschen Annington heißt das vergleichbare Angebot "Aktion Wohnsinn" und kostet 139 oder 179 € pro Wohnung. Mehr dazu auf unserer Linkseite.
  

Bei Genossenschaften muss man darüber hinaus Mitglied werden und eine Einlage in sehr unterschiedlicher Höhe zahlen (die man aber nach Auszug und Kündigung der Mitgliedschaft  mit einer gewissen Verzögerung zurückerhält). Da aber manche Genossenschaften die Wohnungsnachfrage ihrer Mitglieder kaum befriedigen können, nehmen die meisten neue Mitglieder nur auf, wenn von den bereits vorhandenen niemand die Wohnung haben möchte.

 

Offizielle Methode: Wohnungsamt

Viele Kommunen verfügen über eine Anzahl eigener Wohnungen und eine (größere) Anzahl von Wohnungen, an denen sie Besetzungsrechte haben. Meist sind dies Sozialwohnungen, für deren Bezug man einen Wohnberechtigungsschein braucht. Beides - Schein und Wohnung - bekommt man beim städtischen Wohnungsamt. Natürlich ist auch hier das Angebot begrenzt. Zuweilen kann nicht einmal in den schlimmsten Notfällen geholfen werden. Zumindest wird man hier offiziell als Wohnungssuchender registriert. Und je höher deren Zahl, desto mehr Druck macht das den Politikern, wieder mehr für den Wohnungsbau zu tun.

 

Methode für Reiche: Makler

Wer die Kosten nicht scheut, kann die eigenen Chancen steigern und viel Stress sparen, indem er sich an einen Makler wendet. Dann kümmert sich ein Profi um die Suche, und man kann gelassen abwarten, bis der das Passende gefunden hat.

Aber Achtung: Im Gewerbe gibt es viele schwarze Schafe, die Wohnungsengpässe ausnutzen und horrende Summen verlangen, zuweilen auch unter der Hand. Nach dem Gesetz dürfen Makler nur zwei Monatsmieten (plus Mehrwertsteuer) Provision verlangen und das auch nur im Erfolgsfall. Näheres findet sich im Ratgeber „Makler“.

 

Befristete Methode: Mitwohnzentrale

Auch in Bochum bieten verschiedene Mitwohnzentralen ihre Dienste an, die sich vor allem auf Leute spezialisiert haben, die nur vorübergehend eine (möblierte) Wohnung suchen. Sie vermitteln aber auch Dauermietverhältnisse und vor allem Zimmer in Wohngemeinschaften. Die Provision richtet sich nach der Dauer des Mietverhältnisses. Die Namen dieser Anbieter sind inzwischen vielfältig und reichen von "Zeitwohnen" über "Zwischenmiete" bis zu "homecompany", werden aber beim googlen mit "Mitwohnzentrale Bochum" problemlosgefunden.

 

Methode für Gesellige: Wohnheime

Als erste Universität im Ruhrgebiet war die RUB schon immer eine Pendler-Uni. Rund 70 % der Studierenden wohnen nicht in Bochum. Da in Bochum – anders als in Orten mit alten Universitäten – der private Wohnungsmarkt zunächst kaum auf Studierende eingestellt war, gab es andererseits schon seit den 70er Jahren eine vergleichsweise hohe Zahl an Wohnheimen. Inzwischen 22 davon mit 4.200 Plätzen betreibt allein das AkaFö. 18 weitere kommen von privaten Trägern hinzu, mit weiteren 1200 Plätzen. Das gibt eine Quote, die sich im Vergleich zu anderen Universitätsstädten sehen lassen kann: Für 13,2 Prozent aller Studenten hat Bochum ein Wohnheimzimmer. Köln mit seiner alten Uni kommt gerade mal auf 7,4 Prozent.

 

Methode für Selbsthelfer: AStA-Wohnungsbörse

Auch die Studierendenvertretung AStA hilft bei der Budensuche. Dazu gibt es auf deren Homepage eine Wohnungsbörse, auf der Vermieter Zimmer und Wohnungen für Studierende anbieten und letztere sie dann finden können.

 

Methode für Verzweifelte: Klinkenputzen

Wer auf Wohnungssuche ist, sollte Augen und Ohren offenhalten, vor allem unterwegs. lrgendwo keine Gardinen im Fenster, kein Name an der Klingel? Das könnte heißen (muss aber nicht), dass die Wohnung leer steht. Nachbarn fragen, Name des Vermieters geben lassen, anrufen! In Kneipen oder Supermärkten hängen manchmal Pinnwände, auf denen auch der eine oder andere Nachmieter gesucht wird. Es kann sich lohnen, die Wunschgegend daraufhin abzugrasen. Außerdem sollte man überall erzählen, dass man gerade eine Wohnung sucht.

 

Keine Methode: Mieterverein

Der Mieterverein ist dazu da, die Interessen der Mieter im politischen Raum zu vertreten und seine Mitglieder juristisch zu beraten. Wohnungen vermittelt er nicht. Sollten Sie im Telefonbuch, im Internet oder in Inseraten einen Verein finden, der so ähnlich klingt (z.B. “Mieter- und Vermietergemeinschaft”, “Mieterselbsthilfe”) und gegen einen Mitgliedsbeitrag freie Wohnungen anbietet, dann handelt es sich höchstwahrscheinlich um ein Kuckucksei, das ähnlich zu bewerten ist wie die oben beschriebenen unseriösen Angebote im Internet.

 

 

Anmietung

Wenn die Wohnungssuche irgendwann geglückt ist, steht vor dem Einzug nur noch der Abschluss des Mietvertrages. Dennoch gilt es, schon vorher auf einige Dinge zu achten. Wir nennen die wichtigsten Stichworte:

 

Miethöhe

Bei Sozialwohnungen wird die Höhe der Miete von der zuständigen Behörde - in Bochum ist das das Amt für Soziales und Wohnen - kontrolliert. Bei freifinanzierten Wohnungen muss man als Mieter selber aufpassen, dass man nicht zu viel zahlt. Auskunft über die angemessene Miethöhe gibt der Mietspiegel. Wichtig ist, dass man nicht nur in die Tabelle schaut, sondern die komplette Zu- und Abschlagsliste durchgeht. Erst am Ende der Rechnung weiß man, was die Wohnung kosten darf. Mehr Tipps in der Rubrik "Wieviel Miete?"

Aber Achtung: Der Mietspiegelwert stellt die Obergrenze für Mieterhöhungen dar. Bei neuen Mietvertragsabschlüssen darf der Wert um 20 % überschritten werden. Erst bei mehr als 20 % liegt eine "Mietpreisüberhöhung" vor. Das ist eine Ordnungswidrigkeit, die für den Vermieter mit einem Bußgeld enden kann - vorausgesetzt, er hat dabei auch die persönliche Notlage des Wohnungssuchenden ausgenutzt.

Auf entspannten Wohnungsmärkten wie dem Bochumer ist es allerdings sehr unüblich, dass ein Vermieter mehr verlangt als das, was im Mietspiegel steht. Sollte es doch einer tun, kann man ihn getrost darauf aufmerksam machen unddurchaus darauf hinweisen, dass einem die Wohnung so zu teuer ist.

 

Wohnungsmängel

Vor Abschluss eines Mietvertrages sollte man sich die Wohnung auch gründlich auf Mängel hin ansehen. Wegen Mängeln, die schon beim Einzug vorlagen, kann man später nicht mehr die Miete mindern, eventuell erlischt sogar der Beseitigungsanspruch. Spätestens beim Einzug sollte man sie in einem Wohnungsübergabeprotokoll festhalten. Noch besser ist, im Mietvertrag festzuhalten, was wegen der Mängel geschehen soll. Gibt es nur mündliche Absprachen, braucht man Zeug*innen!

 

Schnüffelei

Mit allerlei Tricks versuchen Vermieter auch herauszubekommen, ob die BewerberInnen solide Mieter sind. Die Einholung einer Schufa-Auskunft über ihre Kreditwürdigkeit ist ihnen seit 1987 verboten. Deshalb verlangen manche heute die Vorlage einer Selbstauskunft von Wohnungssuchenden. Andere wollen eine Art Führungszeugnis vom bisherigen Vermieter sehen. Und wieder andere legen umfangreiche Fragebögen vor. Für alles gilt: Es ist eine Schweinerei, aber wenn Sie die Wohnung haben wollen, müssen Sie wohl oder übel mitspielen. Fragen im Fragebogen, die nicht direkt das Mietverhältnis betreffen (z.B. Mitgliedschaft im Mieterverein, Konfession etc.), brauchen Sie allerdings nicht wahrheitsgemäß zu beantworten.

 

Kaution

Viele Vermieter verlangen eine Sicherheitsleistung für ihre Wohnung und die festen lnstallationen, die sogenannte Kaution. Sie darf maximal drei Monatsmieten betragen, und zwar netto-kalt. Die Kaution muß von den Vermieter während der gesamten Mietzeit festverzinslich angelegt werden - und zwar getrennt von seinem sonstigen Vermögen. Stellt sich bei Ende des Mietverhältnisses heraus, dass der Mieter Schäden an der Wohnung verursacht hat, kann deren Reparatur aus der Kaution bezahlt werden. Ist das nicht der Fall, muss sie verzinst zurückgezahlt werden.

 

Mietvertrag

Ein wenig Aufmerksamkeit sollte man auch auf den Mietvertrag richten, den der Vermieter vorlegt. Zwar muss man nicht alles Kleingedruckte verstehen, denn vor unangemessenen Benachteiligungen schützt einen das "Gesetz zur Regelung der allgemeinen Geschäftsbedingungen". Aber welche Nebenkosten in welcher Höhe zur Miete dazukommen, ob für Kleinreparaturen extra gezahlt werden muss oder dergleichen, sollte man schon bemerken, damit man weiß, was denn nun an Kosten auf einen zukommt. Wichtig ist auch, ob es eine Mindest- oder eine Höchstlaufzeit gibt. Die wichtigsten Tipps finden sich in der Rubrik "Mietrecht".

© Mieterverein Bochum, Hattingen und Umgegend e. V.

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